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BSG, 11.02.1982 - 11 RA 7/81 |
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- BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80
Nachversicherung - Beigeladung
Auszug aus BSG, 11.02.1982 - 11 RA 7/81
Die Zurückverweisung ist geboten, weil eine notwendige Beiladung (@ 75 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes -SGG-" 2. Fall) unterblieben ist und damit das Verfahren an einem von Amts wegen zu beachtenden Mangel leidet (…vgl SozR 1500 9 75 Nrn 1, 29; Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1981 - 11 RA 88/80 -)" der in der Revisionsinstanz nicht zu beheben ist.